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Grundsätzlich gilt die zur Durchführung gültige Corona Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz

Weiteres kann man hier nachlesen:

Corona-Regeln im Überblick rlp.de

Schaut hier bitte unter dem Reiter Veranstaltungen. Dort ist sehr gut beschrieben was alles in geschlossenen Räumen durchführbar ist.

Änderungen durch Lageentwickluing möglich

 

Die allgemeinen Hygieneregeln(Hände waschen und desinfizieren, Niesverhalten usw.) gelten für Jedermann.

Maskenpflicht auf allen Wegen.

Kein Eintritt bei Erkältungssymptomen!

Hygienekonzept:

Hygienekonzept WestWoodCon V

17.03.-19.03.2022

Stand 06.03.22

 

Die aktuelle Situation um den Verlauf der COVID-19-Virusepidemie erfordert für die Veranstaltung ein eigenes Hygienekonzept. Hierdurch soll der bestmögliche Schutz der Teilnehmer vor einer Infektion gewährleistet werden. Da es kein allgemeines Hygienekonzept gibt, wird hiermit ein eigenes vorgestellt. Bis zur Veranstaltung kann es durch äußere Umstände zu einer Verschärfung kommen. Die Teilnehmer verpflichten sich die vorgestellten Maßnahmen unter allen Umständen einzuhalten.

Das nicht einhalten der Maßnahmen kann zum Ausschluss der betreffenden Teilnehmer führen.

Grundsätzlich sind die zum Zeitpunkt der Veranstaltung maßgeblichen Regelungen des Landes Rheinland-Pflaz sowie die des Gesundheitsamtes Montabaur zu beachten. Eine Kontaktliste wird vom Veranstalter vorgehalten und gemäß der Corona-Verordnung 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung vernichtet.

Dieser Datenerhebung wird bei Teilnahme zugestimmt!

Für einen Besuch bei uns benötigst Du einen 3G Nachweis. Ungeimpfte und ungenesene Personen müssen sich vor Ort, per Schnelltest, testen.

Bitte halte den Impf-Nachweis und ein Ausweisdokument am Einlass bereit, um lange Wartezeiten zu verhindern.

Für Personen unter 18 Jahren gelten folgende Ausnahmen:

- Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweiserbringung ausgenommen.

- Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren benötigen weder einen Immunisierungs- oder

Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Wir behalten uns im Einzelfall vor einen Nachweis über das Alter einzufordern (in Form eines Schülerausweis).

- Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren benötigen einen Immunisierungs- oder Testnachweis, der aber durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt werden kann.

Zusätzlich geltende Regelungen

Grundsätzlich:

• Die Ankunft und Abreise ist dem Veranstalter zwecks pflegen der Kontaktliste unverzüglich

Anzuzeigen

• Mindestabstand 1,5m, auch außerhalb des Gebäudes

• Mund-Nase-Bedeckung ist vom Teilnehmer mitzubringen

• Mund-Nase-Bedeckung ist im Gebäude zu tragen

• Bei Unterschreitung des Mindestabstandes ist auch außerhalb der Gebäude die Mund-NaseBedeckung zu tragen

• Alle gemeinschaftlich genutzten Räume sind regelmäßig zu lüften

• Körperliche Kontakte (Händeschütteln, umarmen, etc.) sind zu vermeiden

• Allgemeine Hygiene-Hinweise beachten

• Die Anordnung der Tische ist nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter zu ändern

• Genügend Abstände zwischen den Tischen

• Schnelltests sind durch den Besucher mitzubringen

• Desinfektionsmittel für den persönlichen Bedarf (Unterkunft, persönliche Toiletten, …) sind von den Teilnehmern selbst mitzubringen

Allgemeine Toiletten:

• Es erfolgt eine tägliche Reinigung & Desinfektion durch den Veranstalter.

• Desinfektionsmittel sind dort auch vorhanden

• Bei auftretenden Mängeln ist der Veranstalter zu informieren

 

Verpflegungsaufnahme:

• Die Mund-Nase-Bedeckung ist außer zum Essen (sitzend) zu tragen

• Der Mindestabstand ist auch beim Anstehen zur Essensausgabe einzuhalten

 

Küche:

• Es gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen

 

 

Die Orga

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